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Qualitätssiegel für die Zahnarztpraxis

Nach dem Sozialgesetzbuch V (Fassung vom 16. Mai 2008), Paragraph 135a Abs. 2. sind ab Ende 2010 auch Zahnarztpraxen dazu verpflichtet, ein nachvollziehbares Qualitätssicherungssystem und Qualitätsmanagement einzuführen.

Ein weiterer Schritt, die Qualität der Praxis auch nach außen zu vermitteln, besteht in der Möglichkeit einer Zertifizierung des in der Praxis eingerichteten Qualitätsmanagementsystems durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Es besteht zwar keine Verpflichtung zur Zertifizierung, aber das Qualitätssiegel, das man durch die Zertifizierung erhält, steigert die Akzeptanz bei Patienten, Zahnarztkollegen, Überweisern, Kooperationspartnern, Lieferanten und Dienstleistern. Die Praxis signalisiert damit ihren hohen Anspruch an Qualität und verdeutlicht, dass sie sich zur ständigen Verbesserung der Qualität verpflichtet. Die Zertifizierung ist damit eine vertrauensbildende Maßnahme.

Ein Qualitätssiegel in der Zahnarztpraxis steht beispielsweise für:

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsstandards: Der Patient mit seinen Bedürfnissen und Wünschen steht im Mittelpunkt. Jedem Patienten wird das gesamte Spektrum der Zahnheilkunde, d.h. umfassende Untersuchungen und Behandlungen angeboten. Dies geschieht unabhängig von vorhandenen Einschränkungen im Leistungskatalog des Kostenträgers (z. B. Krankenkasse). Wünscht ein Patienten nur Leistungen, die auch von der Krankenkasse bezahlt werden, also keine Selbstzahlerleistungen, werden diese ebenso erfüllt.

Zertifiziertes Qualitätsmanagement: Alle relevanten Aktivitäten und Behandlungsschritte werden in Bezug auf Qualität geplant, umgesetzt, kontrolliert und ständig verbessert. Die Zertifizierung dokumentiert Qualität nach außen.

Kontinuierliche Fortbildungstätigkeit: Eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Behandlung ist nur mit einer kontinuierlichen und systematischen Fortbildung möglich. Das betrifft sowohl den Zahnarzt als auch sein gesamtes Praxisteam.

Verlängerte Garantie für Zahnersatz: Viele QM-Systeme beinhalten eine Garantiezeit bei prothetischen Arbeiten und Inlays, die weit über die gesetzlichen Vorgaben von zwei Jahren hinausgehen. Eine Auftragsvergabe an ein zahntechnisches Labor berücksichtigt die QM-Garantiebedingungen.

Jährliche Überprüfung der Ergebnisqualität: In regelmäßigen Abständen wird in sogenannten Audits durch ein unabhängiges Unternehmen (Check-Zahnarzt) überprüft, ob Aufzeichnungen zu qualitätsrelevanten Fakten protokolliert und eventuelle Verbesserungen umgesetzt werden.

Präventionsprogramme für langfristige Mund- und Zahngesundheit: Regelmäßige Prophylaxe-Betreuung der Patienten.

Für den Patienten bietet die Urkunde der Zertifizierung, das Qualitätssiegel einen wichtigen Anhaltspunkt bei der Suche nach einer Praxis mit hoher Behandlungsqualität und exellentem Service. Sie ist eine Garantie für Sicherheit, Offenheit und Wohlgefühl während der Behandlung und in der Betreuung.

Die Vorteile einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems 

  • In der Außendarstellung wird das hohe Qualitätsniveau der Praxis hervorgehoben.
  • Zertifizierung schafft eine hohe Transparenz aller Abläufe und Prozesse in der Praxis
  • Durch regelmäßige (jährliche) Audits durch unabhängige Zertifizierungsunternehmen werden Fehlentwicklungen schnell erkannt und verbesserungspotentiale aufgezeigt.
  • Dokumentationen erleichtern die Nachweisführung gegenüber den kassenzahnärztlichen Vereinigungen
  • Verkauf/Übergabe der Praxis an einen Nachfolger wird erleichtert und der realisierbare Verkaufserlös positiv beeinflusst.  

Ein erteiltes Zertifikat durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikats sind jährliche Überwachungs- bzw. Wiederholungsaudits.


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