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Zahnärztliche Kinderpässe für Schwangere

In der Schwangerschaft ist die Zahnpflege besonders wichtig. Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde, sollte eine Beratung zur Mundhygiene in der Zahnarztpraxis stattfinden. Bei einer nicht ausreichenden Mundhygiene können sich Bakterien schnell vermehren und die Ursache für Erkrankungen sein. Diese beeinflussen nicht nur die werdende Mutter, sondern können auch das Ungeborene angreifen. Die Beseitigung aller Bakterien im Mundraum ist nicht erforderlich, denn eine bestimmte Anzahl von Mikroorganismen wird benötigt, um das Immunsystem zu stärken. Um Komplikationen während der Schwangerschaft zu vermeiden, sollten werdende Mütter mindestens zwei Mal den Zahnarzt aufsuchen.

Karies, so weiß man heute, ist eine Infektionskrankheit, deren Erreger durch den Speichel übertragen werden. Wenn die Mutter ihrem Kind ein Küsschen gibt oder die Temperatur des Löffelinhaltes im eigenen Mund vorab testet, kann sie unwissentlich Karies-Erreger auf ihr Kind übertragen. Wenn die Zähne der Mutter jedoch gesund sind, wird das Übertragungsrisiko minimiert.

In zwölf Bundesländern gibt es inzwischen einen so genannten Zahnärztlichen Kinderpass, der den Eltern hilft, die Entwicklung eines gesunden Milchgebisses richtig zu begleiten. Der Pass ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Inhaltlich sind in der Regel zwei Untersuchungen für Schwangere und elf Untersuchungen für Kinder von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen.  

In den Bundesländern, in denen es den Zahnärztlichen Kinderpass bereits gibt, liegt er bei vielen Zahn-, Frauen-, Kinderärzten und auch Hebammenpraxen aus bzw. wird dort ausgehändigt. Die Bundeszahnärztekammer rät daher schwangeren Frauen, generell bei Ärzten und Zahnärzten nach diesem Pass zu fragen.  

Redaktion e|pat|in©  

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Praxis Dr. Bade schließt am 31. Juli 2026

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Auch nach der Praxisschließung sind Sie weiterhin gut betreut.
Herr Omlor übernimmt auf Wunsch Ihre weitere zahnärztliche Versorgung.
Bitte lesen Sie unser persönliches Anschreiben. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zur weiteren Betreuung. Zur Übertragung Ihrer Patientenakte laden Sie die Einverständniserklärung herunter und geben Sie diese ausgefüllt per Post, E-Mail oder vor Ort bis zum 31. Juli 2026 ab.
Vielen Dank für Ihr langjähriges Vertrauen.
Dr. Gerd Bade und das gesamte Praxisteam