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Leistungen, Versicherungen und Service

 

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden Leistungen bezeichnet, denen der Patient ausdrücklich zustimmen muss oder die von ihm ausdrücklich gewünscht werden, die aus Sicht des behandelnden Arztes medizinisch erforderlich oder empfehlenswert, zumindest aber vertretbar sind und deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt, so dass der Patient diese Leistung selbst bezahlen muss. Zu diesen Individuellen Gesundheitsleistungen gehören zum Beispiel die Früherkennung des Grünen Stars, Krebsfrüherkennungstests, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt.


Die Zahnzusatzversicherung

2005 wurde für Zahnersatz ein Festzuschuss eingeführt, der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Für jeden zahnärztlichen Befund wurde eine Regelversorgung festgeschrieben. Deren durchschnittliche Kosten deckt zur Hälfte der Festzuschuss, die andere Hälfte muss der Patient zahlen. Viele gesetzlich versicherte Bundesbürger haben deshalb in den letzten Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. 


Umfang und Leistung der Zahnzusatzversicherungen

Zahnzusatzpolicen decken einen Teil der Kosten für den medizinisch notwendigen Zahnersatz. Dazu gehören Brücken, Kronen oder Zahnprothesen. Keine Versicherung übernimmt 100 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz.


Extraleistungen nicht unbedingt notwendig

Extraleistungen, die sich auf zahnerhaltende Maßnahmen beziehen, sind nicht immer notwendig. Die meisten Krankenkassen bezahlen Leistungen wie Füllungen, das Ziehen von Zähnen oder die Parodontosebehandlung.


Festzuschuss und freie Therapiewahl bei Zahnersatz

Ob Krone, Brücke oder Prothese – wenn Zahnersatz notwendig wird, sind ganz unterschiedliche Varianten möglich. Der Gesetzgeber sieht eine so genannte Regelversorgung vor. Nach eingehender Untersuchung und Beratung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplante Material, das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten aufschlüsselt. Dieser muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient selbst.


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